Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an der Veranstaltung vor Ort und Online richtet sich grundsätzlich nach den entsprechenden gesondert veröffentlichten Teilnahmeentgelten!
Aufgrund der begrenzten Teilnehmeranzahl, ist die Teilnahme ggf. nur nach vorhergehender Anmeldung und einer gesonderten Teilnahmebestätigung möglich.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Interessenten eine Teilnahmeregistrierung. Die Teilnahmebestätigung erhalten die Teilnehmer gesondert.
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung ggf. abzusagen. Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen aus diesem Grund nicht.
Änderungen in den Inhalten und der Zeitdauer der Veranstaltung bleiben vorbehalten.
Sollten Referenten die Teilnahme absagen müssen, bemüht sich der Veranstalter um einen geeigneten Ersatzreferenten. Eine weitergehende Haftung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.
Die Teilnehmer sind damit einverstanden, das während der Veranstaltung aufgenommenes Bild- und Tonmaterial, auf dem Teilnehmer zu sehen sind, im Nachgang veröffentlicht wird.
Gesonderte Teilnahmebedingungen für Teilnehmer vor Ort
Achtung: Die Veranstaltung findet unter Beachtung der jeweils aktuellen Corona-Regelungen statt. Das bedeutet, dass an der Veranstaltung ggf. nur die Personen teilnehmen können, die geimpft bzw. genesen/geimpft und zusätzlich einen aktuellen Test vorweisen können.
Die Teilnahme vor Ort unterliegt grundsätzlich den Bestimmungen der aktuellen Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW.
Teilnehmer sind verpflichtet sich an alle Anweisungen des Veranstalters und dessen Mitarbeiter vor Ort zu halten.
Die aktuellen Hygienevorschriften gem. Coronaschutz-Verordnung NRW sind zu beachten und von den Teilnehmern einzuhalten.
Teilnehmer sind verpflichtet sich vor der Veranstaltung zu registrieren und einen aktuellen Ausweis vorzuweisen.
Teilnehmer sind verpflichtet den vom Veranstalter ausgehändigten Teilnehmerausweis (ggf. auch ein Armband) zur besseren Identifizierung zu tragen.
Der Veranstalter kann von den Teilnehmern die Vorlage eines gültigen Coronaimpfnachweises bzw. einen gültigen Coronanegativtest als Teilnahmebedingung verlangen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für coronabedingte Schäden.
Der Veranstalter behält sich vor, ggf. weitere Regelungen u.a. gem. den Vorgaben der öffentlichen Hand, als Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung zu machen.